Informationen zur Barrierefreiheit

Stand: Juli 2025 

Hier informieren wir Sie, wie wir, die ABK Allgemeine Beamten Bank AG, auf unserem Internetauftritt das Thema Barrierefreiheit umsetzen. 

Diese Informationen gelten nur für den frei aufrufbaren Bereich unseres Internetauftritts. Spezielle Informationen zur Barrierefreiheit bei ausgewählten Bankdienstleistungen können Sie mithilfe der Links unten auf dieser Seite abrufen.

1. Unsere Leistungen

In dem frei aufrufbaren Teil unseres Internetauftritts finden Sie allgemeine Informationen zu unseren Dienstleistungen für Privatkundinnen und -kunden in den folgenden Bereichen: 

  • Kredit & Finanzieren
  • Geldanlage & Sparen

 

2. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung

Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil der Information informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG finden Sie in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unsere Dienstleistung vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen. Die Prinzipien gelten für die Informationen zu unserer Dienstleistung, was wir mit der vorliegenden Information erfüllen. Zudem gelten die Prinzipien für die Erbringung unserer Dienstleistung.

Das sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.   

 

  • Bedienbarkeit:  Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.

     

  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Website-Inhalte lesbar und klar verständlich sein.

 

  • Robustheit: Die Website-Inhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Software-Lösungen zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text.

 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir in Bezug auf unsere Dienstleistung wie folgt:

Wahrnehmbarkeit

Für die vorliegende Information gilt:

  • Die Information ist an den Kontext der Nutzung angepasst. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.
  • Sie können die Schriftgröße und den Kontrast der Information individuell anpassen.
  • Wenn möglich, wird das Verständnis des Textes durch Grafiken unterstützt.

Bedienbarkeit

Für die vorliegende Information gilt:

  • Sie können die Information jederzeit über die Tastatur aufrufen.
  • Sie können die Information über die Website und die Suchfunktion der Website finden. Zudem hat die Information eine Überschrift, Zwischenüberschriften und ein Inhaltsverzeichnis. Diese Elemente dienen Ihnen als Orientierung.

Verständlichkeit

Für die vorliegende Information gilt:

  • Die Information ist in einer einfachen Sprache geschrieben: Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Die Information wird über verschiedene Zugangsmöglichkeiten bereitgestellt und zwar über mehr als einen sensorischen Kanal. Das heißt: Sie können diese Information lesen. Und Sie können sich diese Information von einem Programm vorlesen lassen.

Robustheit

Für die Informationen auf unserer Website gilt: Unsere Website ist mit assistiven Technologien  kompatibel.

Durchführung der Dienstleistung

Werden für die Durchführung der Dienstleistung Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen, oder Mobilgeräte, einschließlich mobiler Apps, in Anspruch genommen, gelten auch für diese in Bezug auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit die vorhergehenden Ausführungen. Bei der Durchführung der Dienstleistung im persönlichen Kontakt in der Niederlassung werden individuelle, barrierefreie Lösungen zur Verfügung gestellt.

 

3. Interne Meldestelle

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistung haben, können Sie sich an unsere interne Meldestelle wenden. Sie erreichen diese wie folgt:

Adresse: 

ABK Allgemeine Beamten Bank AG 

Invalidenstr. 28

10115  Berlin

E-Mail: marketing@abkbank.de

 

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sind Sie der Meinung, dass unsere Dienstleistung nicht die Anforderungen des BFSG erfüllt? In diesem Teil der Information informieren wir Sie, an welche Marktüberwachungsbehörde Sie sich wenden können. Sie können einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Die Marktüberwachungsbehörde prüft dann, ob gesetzliche Maßnahmen gegen uns eingeleitet werden.

Die Bundesländer haben eine zentrale Marktüberwachungsbehörde festgelegt. Sie können sich an die folgende Stelle wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat für Anfragen bzw. Meldungen bis zur formalen Errichtung der MLBF folgende Adresse publiziert:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“

Turmschanzenstr. 25

39114 Magdeburg

Tel.: 0391/ 567 4530

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de